Die Gründung einer Firma als GmbH ist ein sehr beliebter Schritt. Allerdings besteht noch immer ein großes Unwissen über die eigentliche Haftung einer solchen Gesellschaft.
Altschulden bei der Auflösung
Muss ein Unternehmen aufgelöst werden, so vergehen die Schulden nicht automatisch. Altschulden sind dabei ein besonderes Problem. Wird eine GmbH aufgelöst und unter einem neuen Geschäftsführer neu gegründet, dann übernimmt dieser auch die die Altschulden seiner Vorgänger. Diese muss er zwar nicht selbst begleichen, außer es ist anderweitig im Vertrag geregt, aber der Neustart ist dann sehr schwer. Soll die GmbH endgültig aufgelöst werden, so müssen die Altschulden getilgt werden. Haftbar ist in diesem Fall der Komplementär, also der geschäftsführende Anteilseigner der GmbH. Der Geschäftsführer muss auch anteilig mit seinem privaten Vermögen haften, wenn nachgewiesen ist, dass die Schuldensituation der Gesellschaft durch Fehler und Missmanagement verursacht wurde. Bevor dies aber geschieht, wird das Stammkapital der GmbH um die Altlasten verringert. Nur wenn dann noch Schulden übrig sind, muss nachgezahlt werden.
Regeln für jeden Gesellschafter
Viele Geschäftsführer versuchen mit erlaubten Tricks den gängigen Regeln zu entgehen, um sich Vorteile zu verschaffen. Doch bleiben die Grundregeln immer erhalten.
- Eine GmbH ist eine juristische Person. Sie haftet für ihre Fehler selbst und nicht der Geschäftsführer oder Anteilseigner.
- Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, wenn z.B. die Satzung der GmbH so gestaltet ist, dass die GmbH alle Risiken tragen muss, der Komplementär aber keine. Dann haftet er selbst.
- Die Gesellschaft selbst kann auch vor Gericht verklagt werden, ohne dass dies direkte Auswirkungen auf Anteilseigner oder Geschäftsführer hat.
- Kommanditisten, Anteilseigner die nur Geld in das Unternehmen geben, ohne eine leitende Rolle zu haben, haften nur durch private Anlagen. Auch im schlimmsten Geschäftsfall, der Auflösung, haben sie nichts zu befürchten, außer den Verlust ihrer Anteile.
- Komplementäre können auch privat haften, wenn die Schulden des Unternehmens, das Stammkapital übersteigen. Um sich gegen den privaten Bankrott zu schützen, hilft eine Swiss Life Privathaftpflichtversicherung.