Wer sich selbständig macht, sei es mit einem Unternehmen oder als Freiberufler, wechselt heutzutage vielfach von einer bisherigen unselbständigen Arbeiternehmer-oder Angestelltentätigkeit in diese neue Existenz. Ganz unabhängig vom Familienstand sind für den Selbständigen verschiedenartige Versicherungen erforderlich. Sie gliedern sich in die beiden Bereiche privat und beruflich. Während diese Bereiche bei unselbständig Tätigen voneinander getrennt sind, überlappen sie sich bei Selbständigen und Freiberuflern teilweise.
Die Krankenversicherung ist seit Anfang 2009 auch für Selbständige eine Pflichtversicherung. Jeder Bürger muss sich krankenversichern, umgekehrt können die Krankenkassen keinen Aufnahmeantrag ablehnen. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung, die unmittelbar an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Selbständige wird sein Auto teilweise oder überwiegend beruflich nutzen und sollte ergänzend eine Vollkasko-, zumindest eine Teilkaskoversicherung für den Pkw abschließen.
Die Privathaftpflichtversicherung gilt als ein Muss, ebenso wie die Hausratversicherung. Der unselbständig Beschäftigte hat eine gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit, der Selbständige muss anstelle dessen eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie gleicht den Einkommensverlust aus, der dann entsteht, wenn aus Krankheitsgründen kein Einkommen generiert werden kann.
Der Selbständige muss von Beginn an eine private Altersvorsorge aufbauen, die ansatzweise mit der gesetzlichen Rente für Arbeiter und Angestellte vergleichbar ist. Hier bietet sich beispielsweise die Rürup-Rente für Selbständige an, das Pendent zur Riester Rente für Angestellte und Arbeiter.
Und für die aktuelle Existenzsicherung sind eine Risiko-Lebensversicherung sowie eine 24h Unfallversicherung notwendig.
Je nachdem, um welche Art einer Selbständigkeit es sich handelt, ist die eine oder andere berufsbezogene Versicherung vonnöten. Dazu zählt auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung. Der Selbständige muss jederzeit in der Lage sein, auch solche Rechtsstreitigkeiten austragen zu können, die von außen an ihn herangetragen werden, also ohne sein eigenes Hinzutun. Sowohl eine Berufshaftpflichtversicherung als auch eine Vertrauensschadensversicherung sind dann notwendig, wenn der Selbständige mit seinem Privatvermögen haftet, wenn er also keine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründet.
Industrie- und Handelskammern sowie Berufsverbände sind gerade zur Gründungsphase die kompetenten Ansprechpartner für den Selbständigen. Sie stehen mit Rat und Tat zur Verfügung, und das in der Regel kostenlos!
Wenn es um die Vermarktung im Internet geht, stehen Ihnen Andrea Nord Online Marketing und SeoKo mit Rat und Tat zur Seite.