Aktuell erwirtschaften Versicherungsgesellschaften keine Gewinne mit der Wohngebäudeversicherung. Grund dafür sind die Naturkatastrophen der letzten Jahre. Alleine das Jahr 2013 hinterließ mit schwersten Hagelschäden, Überschwemmung der Elbe und Stürmen im Norden merkliche Spuren in den Bilanzen der Versicherer. Die niedrigen Versicherungsprämien in den Altverträgen reichen für die Deckung von stark gestiegenen Schadenaufwendungen nicht mehr aus. Das führt dazu, dass die Gesellschaften nun mehrheitlich ihre Versicherungsbestände in der Wohngebäudeversicherung sanieren. Die Kunden bekommen Schreiben mit saftigen Beitragsanpassungen, Zwangsumstellungen auf Tarife mit Selbstbeteiligungen oder gar Kündigungen.
Kündigung durch Versicherungsgesellschaft vermeiden
Die Spezialisten von Setana Finanz Vermittlungs GmbH empfehlen nach einem solchen Schreiben kühlen Kopf zu bewahren und alle Optionen genau zu prüfen. Besonders bei Kündigung durch Versicherer ist ein besonnenes Vorgehen der betroffenen Kunden ganz wichtig. Eine Kündigung durch den Vorversicherer muss dem neuen Anbieter unbedingt gemeldet werden. Dadurch können dem Kunden beim neuen Versicherungsvertrag erhebliche Nachteile entstehen.
Bei einer plötzlichen Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist es ratsam, den Versicherer zu kontaktieren und Möglichkeiten zur Kündigungsabwendung durchzusprechen. Oft lassen sich die Gesellschaften auf die Fortführung des Vertrages ein, wenn man einer Umstellung auf einen neuen Tarif mit höherer Prämie oder Selbstbeteiligung zustimmt. Danach kann man den Vertrag zum Ablauf selber kündigen. In manchen Fällen lassen die Versicherer ihre Kündigung durch eine Eigenkündigung des Kunden sofort austauschen. Damit wäre der Weg zu einem neuen Versicherer und einem günstigen Tarif frei.