Kapitalvermögen, das von einem Vormund für sein Mündel verwaltet wird, ist mündelsicher verzinslich anzulegen, sofern es nicht für den Lebensunterhalt des Mündels benötigt wird. Die entsprechenden Anlagevorschriften für Mündelgeld finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1805 ff. BGB). Der Gesetzgeber hat sich bei den Vorgaben zur Vermögensanlage vor allem von dem Gedanken der Sicherheit und des Werterhalts leiten lassen.
Mündelsicherheit – Anwendungsbereich
Die Vorschriften zur mündelsicheren Geldanlage sind dabei nicht nur bei Vormundschaftsverhältnissen anzuwenden, sie gelten auch für Betreuer und Pfleger. Darüber hinaus ist die Mündelsicherheit auch bei Verwahrgeldern, ehrenamtlich verwalteten Mitteln, in bestimmten Fällen bei Stiftungsvermögen und einer Reihe öffentlich-rechtlicher Anlagen zu beachten.
Diese Anlageformen sind mündelsicher
Welche Anlagen sind als mündelsicher anerkannt? Das Gesetz (§ 1807 BGB) definiert im Einzelnen die zugelassenen Anlageformen. Mündelsicher sind:
- durch sichere Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden besicherte Forderungen;
- Bundes- und Landesanleihen sowie Bundesschatzbriefe;
- Kommunalobligationen
- Pfandbriefe,
- Einlagen (Spareinlagen, Tagesgelder, Festgelder) bei Banken und Sparkassen, die durch Einlagensicherungseinrichtungen geschützt sind.
Mit besonderer Genehmigung durch das zuständige Vormundschaftsgericht kann der Vormund auch andere Geldanlagen, zum Beispiel Aktien oder Investmentfonds, wählen. Über die angelegten Mündelgelder darf der Vormund nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Grenzen verfügen.
Mündelsichere Anlagen – kein Inflationsschutz
Der Gesetzgeber hat mit den Anlagevorschriften für Mündelgeld primär auf das Sicherheitskriterium abgestellt. Mündelsichere Geldanlagen sollen gegen Kurs- und Bonitätsrisiken weitgehend geschützt sein. Allerdings stellt das Vormundschaftsrecht alleine auf den nominellen Kapitalerhalt ab. Da gerade mündelsichere Geldanlagen eher niedrig verzinst sind, bieten sie in Zeiten höherer Geldentwertung kaum wirksamen Inflationsschutz.
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