„Wer sein Kapital auf dem Immobilienmarkt anlegen möchte, sollte sich zunächst umfassend über die verschiedenen Optionen informieren“, so der Immobilienexperte Andreas Schrobback. Denkmalgeschützte Immobilien werden als renditestarke Kapitalanlage oftmals übersehen. Doch gerade diese Objekte werden nicht nur in besonderem Maße steuerlich gefördert, sondern bieten auch einen erhöhten Wertzuwachs. Denkmalschutzimmobilien sind generell solche mit einem bestimmten historischen Wert, sie gelten deshalb als besonders schützenswert und erhaltungswürdig. Der besondere Wert kann auch kulturell begründet sein, falls Denkmalschutzimmobilien beispielsweise das Stadtbild geprägt haben aber oder Orte waren, in denen besondere historische Ereignisse stattfanden. Durch ihre originale und damit ursprüngliche Erscheinung sollen Denkmalschutzimmobilien auch weiterhin das Stadtbild bereichern. Der Denkmalschutz kann aber auch mit technischen oder künstlerischen Eigenschaften einer Immobilie begründet sein.
In Deutschland ist der Denkmalschutz Ländersache und in den Denkmalschutzgesetzen der zuständigen Denkmalschutzbehörden geregelt. Dort wird auch genau eingestuft, welche Gebäude als denkmalgeschützt gelten. Wer eine Denkmalschutzimmobilie erwirbt, wird vom Staat in der Regel dazu verpflichtet, diese in ihrer ursprünglichen Form möglichst umfassend zu erhalten. Dies kann naturgemäß mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden sein. Eigentümer von Denkmalschutzimmobilien dürfen jedoch nicht unzumutbar belastet werden, dies ist gesetzlich im Grundgesetz geregelt. Deshalb profitieren Besitzer von Denkmalschutzimmobilien von umfassenden steuerlichen Erleichterungen. Es sind also vor allem diese Steuervorteile, die den Erwerb von Denkmalschutzimmobilien für den Kapitalanleger so interessant erscheinen lassen.
So ist es beispielsweise für einen Investor möglich, in einem Zeitraum von 12 Jahren 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzuschreiben. Auch die Vermietung von Denkmalschutzimmobilien kann lukrativ sein. Darlehensraten können zum Teil durch Mieteinnahmen refinanziert werden, unter potenziellen Mietern zeigt der Markt eine stetige Nachfrage. Im Vergleich zu Neuimmobilien sind bei Denkmalschutzimmobilien mit gehobener Ausstattung weitaus höhere Mieteinkünfte möglich. Auf dem Immobilienmarkt zählen gut sanierte Denkmalschutzimmobilien in Stadtlagen zweifellos zu den renditestärksten Objekten. Für den Selbstnutzer einer Denkmalschutzimmobilie ist der Aspekt der entfallenden Miete interessant. Für viele Käufer ergeben sich so zusammen mit den steuerlichen Abschreibemodellen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für ein Eigenheim, wo man gerne lebt und arbeitet.
Denkmalschutzimmobilien versprühen einen gewissen Charme und bieten eine gute Altersvorsorge bei hohem Inflationsschutz. Die Denkmalschutzimmobilien sind also für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger gleichermaßen interessant. In vielen deutschen Städten befinden sich renditestarke Altbauperlen, unter anderem gelten die Städte Leipzig und Berlin als Denkmalimmobilien Hotspots. Doch auch auf dem Land finden Anleger sanierungsfähige, denkmalgeschützte Objekte. In diesen Fällen handelt es sich meist um Fachwerkhäuser. Die Paragrafen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes regeln die Möglichkeiten einer Sonderabschreibung auf Maßnahmen, die auf eine Wertsteigerung, einen Werterhalt oder die sinnvolle Nutzung einer Denkmalschutzimmobilie abzielen.
Es ist darauf zu achten, dass Außenanlagen von Denkmalschutzimmobilien nicht abschreibefähig sind. Bei der Abschreibung von Denkmalschutzimmobilien findet Paragraf 7i Anwendung, bei sanierungswürdigen Objekten greift Paragraf 7h. Vor Beginn baulicher Maßnahmen sollte eine Genehmigung der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen. Diese wird stets prüfen, ob Investitionen auch wirklich dem Denkmalschutz dienen, denn nur dann wird auch das Finanzamt die Abschreibung akzeptieren. 8 Jahre lang können 9 Prozent der Kosten für eine Sanierung steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin gilt für Kapitalanleger, dass die verbliebenen 28 Prozent 4 Jahre mit 7 Prozent pro Jahr angesetzt werden können.
Für Denkmalschutzimmobilien bis zum Jahre 1924 können 2,5 Prozent des Anschaffungswertes 40 Jahre angerechnet werden. Ab dem Baujahr 1925 gilt dann ein Satz von 2 Prozent bei einer Dauer von 50 Jahren. Obwohl in vielen Regionen Deutschlands weiterhin fleißig gebaut wird, erfreuen sich Denkmalschutzimmobilien bei Investoren und Mietern großer Beliebtheit. Als Hotspots gelten besonders Städte mit historischen Strukturen wie beispielsweise Leipzig mit seinen mehr als 15.000 Immobilien unter Denkmalschutz. Großteile der Denkmalschutzimmobilien Leipzigs zeigen sich in Form von Mehrparteienhäusern, häufig an großen Straßen nahe des Citybereiches. Für kleinere Kapitalanlagen bieten sich in Leipzig unter Denkmalschutz stehende Eigentumswohnungen an. Es sind gerade diese Wohnungen in begehrter Lage, die eine besonders hohe Rendite versprechen.