Da die gesetzliche Rente schon bald nicht mehr ausreichen wird, sorgen viele Menschen privat vor. Wer später eine zusätzliche Rente haben möchte, kann einen Riester Vertrag abschließen und dadurch sein monatliches Einkommen aufbessern. Besonders vorteilhaft ist, dass die Riester Rente staatlich gefördert wird. Es ist also nicht nötig, die private Altersvorsorge aus eigener Kraft aufzubauen – der Staat hilft dabei.
Riester Zulagen – welche Voraussetzungen gibt es?
Leider ist das mit der staatlichen Förderung nicht so einfach, wie man es sich vorstellt. Nicht zulagenberechtigt sind zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und Angehörige von Ärzten, Apothekern und Architekten, die eine Pflichtversicherung in berufsständischen Versorgungseinrichtungen besitzen. Auch Altersrentner, Studenten ohne rentenversicherungspflichtigen Beruf und Minijobber, bei denen der Arbeitgeber nicht in die Rentenversicherung einzahlt, sind nicht zulagenberechtigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man vorher genau prüft, ob man zulagenberechtigt ist und wenn ja, wie hoch die staatliche Förderung pro Jahr ausfällt. Wer nicht zulagenberechtigt ist und trotzdem einen Riester Vertrag abschließt, muss sich auf hohe Verluste gefasst machen.
Feine Details beachten
Die Höhe der Riester Zulagen hängt natürlich auch vom Geburtsjahr ab. Die Grundzulage beträgt pro Person 154 Euro. Für Kinder, die vor 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro. Spätere Jahrgänge können sich über eine Zulage in Höhe von 300 Euro freuen. Diese Beträge werden an die Kindergeldempfänger – meistens die Eltern – gezahlt. Damit Sie jedoch von den Riester Zulagen profitieren können, müssen Sie diese auch beantragen. Wer die Antragstellung versäumt, geht jedes leer aus. Aus diesem Grund sollten Sie sich die notwendigen Formulare rechtzeitig besorgen und Ihre Ansprüche geltend machen.