Viele Vereine sind ein organisierter Zusammenschluss von Personen, die sich einem gemeinnützigen Zweck verschrieben haben. Der Verein ist eine juristische Person, die Rechenschaft über die zweckentsprechende Verwendung ihrer Gelder gegenüber den Mitgliedern und dem Finanzamt ablegen muss. Dem sollte ihre Buchhaltung Rechnung tragen.
Welche Aufgaben muss die Software erfüllen?
Die Mitgliedsdaten und SEPA-Lastschriftmandate zum Beitragseinzug sind zu verwalten sowie Statistiken anzufertigen. Die Software zur Vereinsbuchführung muss unkompliziert Rechnungen und Mahnungen erstellen, die Verwaltung der Vereinskonten ermöglichen und sicheres Onlinebanking bieten. Eventuell sind das Erzeugen von Einzel- und Serienbriefen, Verschicken von Newslettern oder eine Aufgaben- und Veranstaltungsplanung notwendig.
Wodurch unterscheiden sich Buchführungsprogramme?
Es ist zu unterscheiden zwischen Kontenplänen für gemeinnützige Vereine, die steuerpflichtig sind, und für solche, die keine Steuern zahlen. Die Grenze liegt bei 35.000 Euro Jahresbruttoeinnahmen. Zudem gibt es eine Trennung zwischen bilanzierungspflichtigen Vereinen und jenen, die keine doppelte Buchführung nachweisen müssen. Bilanzen sind ab einem Jahresgewinn von 50.000 Euro zu erstellen. Für diese Vereine muss die Software Haushaltspläne, die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung, eine Gewinn- und Verlustrechnung und die Inventarbuchhaltung unterstützen.
Welche Anbieter sind zu bevorzugen?
Für kleine Vereine sind Anbieter zu empfehlen, deren Software online kostenlos bereitgestellt wird. Große Vereine sind gut beraten, wenn sie in kostenpflichtige Versionen investieren, die idealerweise in einer bestimmten Frist gratis getestet werden können. Alternativ kann die Buchhaltung auch an Profis übergeben werden. Die Steuerberatberater- und Wirtschaftsberatungskanzlei Hartmann + Hübner bietet eine umfangreiche Vereinsbetreuung an, zu der neben der Buchhaltung unter anderem auch die Lohnabrechnung, das Erstellen der Jahresabschlüsse und eine fortwährende Beratung gehört.
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